AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen *) – Sportlight Vereinsberatung
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Soweit es sich um ein Produkt handelt, das verschickt werden muss, kann dies innerhalb der zwei Wochen geschehen.
Der Vertragsabschluss wird durch eine detaillierte, gemeinsam besprochene Aufstellung der Leistungen und Unterschriften der Vertragspartner vollzogen.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Sportlight Vereinsberatung nur die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung der aufgeführten Werke, allerdings nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges garantiert.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 2.1 Mitwirkungspflichten
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sportlight Beratung nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln, und in seinem Wirkungsbereich alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
2. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der Sportlight Beratung eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.
§ 3 Preise und Zahlung
1. In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten, soweit in der gelieferten Rechnungsauflistung nichts Gegenteiliges erwähnt wird.
Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind die anfallenden Kosten der Rechnung in einem Zeitraum von 21 Tagen nach Rechnungszustellung zu zahlen. Die Bezahlung kann per Überweisung an die genannten Bankkonten oder über den Onlinebezahldienst „PayPal“ (paypal.me/sportlight) unter Angabe der Rechnungsnummer beglichen werden.
4. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
5. Sollte ein SEPA-Lastschriftmandat zur monatlichen Abbuchung erstellt werden, ist Punkt 3 dahingehend hinfällig, dass die Rechnungen nunmehr automatisch beglichen werden.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Im Falle der digitalen Leistungen (Grafikdesign) erfolgt eine Lieferung meist umgehend bzw. zum notwendig anvisierten Zeitpunkt.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Der Besteller kann 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten
nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder
zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs
oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges
bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,
die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene
Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und
Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten
rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns
der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte
Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt
stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht
des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer
Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt,
dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass
der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen
gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm
durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %
übersteigt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen
enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind,
sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte
Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten
oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller
nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur
Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen
Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art
der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller
bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der
Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit
dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus
der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes
ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt
verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels
kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder
wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung
von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen
bleibt davon unberührt.
5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden
Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer
gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die
von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle
Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie
Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit
wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für
Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen,
aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das
Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden,
soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit
dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen
nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen
1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen
ist.
7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang.
Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine
Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
9. Sportlight haftet explizit nicht für verpasste Zuschüsse oder ähnlichem. Sollte es zu dem Fall kommen, dass dem Auftraggeber passende Fördergelder zugestanden hätten und Sportlight diese nicht erkannt hat, steht dem Auftraggeber keine Erstattung von Sportlight zu. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Sportlight als Einzelunternehmen in Nebentätigkeit keine vollumfassende, finanzielle Absicherung versprechen kann und auch nicht verspricht.
§ 8 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 9 Detaillierte Informationen zu den Angeboten
Die Sportlight Beratung hält sich das Recht vor, die erstellten Leistungen in diesem Segment als Werbung für seine Tätigkeit zu nutzen. Geltende Datenschutzgesetze werden in diesem Zusammenhang eingehalten und können mit der Sportlight Beratung besprochen werden. Eine Weitergabe oder ein Verkauf an Dritte findet nicht statt.
9.1 Leistungsbereich I – Social Media
Für die angebotenen Leistungen der Sportlight Beratung im Bereich Social Media wird vorausgesetzt, dass die Sportlight Beratung Zugang zum jeweiligen Nutzerprofil („Account“) des Vertragspartners erhält, um seine Dienstleistungen auszuführen.
Damit die Konzepte von Sportlight funktionieren, muss klargestellt werden, wer Zugriff auf das Nutzerprofil des Social-Media-Anbieters hat und welche Inhalte gepostet oder geteilt werden. Videos oder Bilder, die nicht mit dem neuen Konzept übereinstimmen, sind zunächst Sportlight zur Prüfung vorzulegen.
Sportlight ist nicht mit dem Unternehmen "Facebook" oder anderen Social-Media-Anbietern verbunden und distanziert sich von Äußerungen und Aktivitäten der jeweiligen Unternehmen. Die Sportlight Beratung macht sich Inhalte und Patente der jeweiligen Unternehmen nicht zu eigen.
9.2 Leistungsbereich II – Webseiten
Sportlight haftet nicht für die Inhalte der Webseite. Die Inhalte der Webseite werden vom Vereinsvorsitzenden kontrolliert, welcher auch die Haftung für die Inhalte übernimmt. Bei der Einrichtung einer neuen Webseite oder Überarbeitung einer Webseite achtet Sportlight auf das Einhalten der Urheberrechte und bei Verlinkungen oder ähnlichem auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen Verlinkungen. Sportlight übernimmt keine Haftungen für externe Verlinkungen.
9.3 Leistungsbereich III – Fotografie
Die hiesigen Gesetze zum Datenschutz werden durch eine schriftliche Zustimmung aller zu fotografierenden Personen vor der Veröffentlichung eingehalten. Den Vordruck verteilt Sportlight vor bzw. während der Fotografie-Termine.
9.4 Leistungsbereich IV – Marketing
Der Sportlight Beratung wird das Recht auf eine Vollmacht zugesprochen, um im Namen des Vertragspartners mit Dritten, die dem Vertragspartner helfen könnten, zu verhandeln. Etwaige Abschlüsse und Kontaktaufnahmen werden zwecks der bekannten Provisionen und Beteiligungen der Sportlight Beratung dokumentiert. Ein Abschluss erfolgt schließlich mit Zustimmung des Vorsitzenden des Vertragspartners, soweit dieser der Sportlight Beratung keine höheren Befugnisse erteilt.
Soweit nicht anders von den Vertragspartnern festgelegt, erhält die Sportlight Beratung kein Budget des Vereins. Mit dem Vorsitzenden des Vertragspartners können regelmäßige Gespräche über die Entwicklung der Zusammenarbeit vereinbart werden.
Die Sportlight Beratung bietet keine Erfolgsgarantie für die präsentierte Marketingberatung nach ihrer Umsetzung. Eine solche Erfolgsgarantie ist angesichts ständig unterschiedlicher Umstände unmöglich zu prognostizieren. Sportlight haftet nicht, wenn dem Vertragspartner durch das Versäumen von Fristen etwaige Zuschüsse oder ähnliches nicht zugesprochen werden. Die Marketingberatung ist unverbindlich.
9.4.1 Unterpunkt Marketing: Sponsoring
Die Sportlight Beratung bietet an, Vertragspartnern, im Besonderen Sportvereinen, zu helfen, neue Sponsoren zu finden. Dazu spricht die Sportlight Beratung mit der o.a. Vollmacht Unternehmen an und bietet Ihnen Vorschläge (sog. „Portfolio“) an, wie eine Zusammenarbeit gestaltet werden könnte. Dies erfolgt in ständiger Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Vertragspartners. Die Sportlight Beratung ist in keinem Fall allein für die Sponsorenbetreuung eines Vertragspartners zuständig. Die regelmäßige Pflege der Kontakte zu Sponsoren obliegt weiterhin dem Vertragspartner bzw. Verein.
Die Punkte 9.1 – 9.4.1 können sich regelmäßig inhaltlich verändern. Wichtige Anpassungen werden den Vertragspartnern auf direktem Wege mitgeteilt.
§ 10 Datenschutz, Datenübermittlung
1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.
2. Die Sportlight Beratung ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat Sportlight deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter Email einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies der Sportlight Beratung mitteilen.
§ 11 Rechte an den Arbeitsergebnissen
1. Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von der Sportlight Beratung zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich der Sportlight Beratung zu.
2. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von der Sportlight Beratung zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.
3. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse der Sportlight Beratung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Sportlight Beratung, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist der Sitz der Sportlight Beratung. Diese kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.
Anhang 1:
Anmerkungen
Transparenzgebot
Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen
benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass
intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen
Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet
dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und
leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen
sind, gilt.
Gewährleistungsfristen
Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die
Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:
Bewegliche Sachen außer Baumaterialien
- neu - Käufer ist Verbraucher 2 Jahre
- Käufer ist Unternehmer 1 Jahr
- gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr
- Käufer ist Unternehmer keine
Baumaterialien (sofern eingebaut)
- neu 5 Jahre
- gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr
- Käufer ist Unternehmer keine
unbebaute Grundstücke keine
Bauwerke
- Neubau 5 Jahre
- Altbau keine
Mängelanzeigepflicht
Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei
gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche
Verjährungsbeginn.
Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung
Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu
tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.
Beschränkung auf Nacherfüllung
Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die
Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn
die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in
zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung.
Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen
Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.
Haftungsbeschränkungen
Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders
beruhen, ist unwirksam.
Höhe der Verzugszinsen
Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis
Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als
Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen
Unternehmern beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.
Unter
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszins
satz.html können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.
Stand: 18.02.2024