AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen *) – Sportlight Vereinsberatung

 

 

 

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

 

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Soweit es sich um ein Produkt handelt, das verschickt werden muss, kann dies innerhalb der zwei Wochen geschehen.

 

Der Vertragsabschluss wird durch eine detaillierte, gemeinsam besprochene Aufstellung der Leistungen und Unterschriften der Vertragspartner vollzogen.

 

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Sportlight Vereinsberatung nur die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung der aufgeführten Werke, allerdings nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges garantiert.

 

 

§ 2 Überlassene Unterlagen

 

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

§ 2.1 Mitwirkungspflichten

 

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sportlight Beratung nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln, und in seinem Wirkungsbereich alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

 

2. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der Sportlight Beratung eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.

 

§ 3 Preise und Zahlung

 

1. In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten, soweit in der gelieferten Rechnungsauflistung nichts Gegenteiliges erwähnt wird.

Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.

 

2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

 

3. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind die anfallenden Kosten der Rechnung in einem Zeitraum von 21 Tagen nach Rechnungszustellung zu zahlen. Die Bezahlung kann per Überweisung an die genannten Bankkonten oder über den Onlinebezahldienst „PayPal“ (paypal.me/sportlight) unter Angabe der Rechnungsnummer beglichen werden.

 

4. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

 

5. Sollte ein SEPA-Lastschriftmandat zur monatlichen Abbuchung erstellt werden, ist Punkt 3 dahingehend hinfällig, dass die Rechnungen nunmehr automatisch beglichen werden.

 

 

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

 

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Lieferzeit

 

1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Im Falle der digitalen Leistungen (Grafikdesign) erfolgt eine Lieferung meist umgehend bzw. zum notwendig anvisierten Zeitpunkt.

 

2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

3. Der Besteller kann 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 

4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige

Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden,

einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende

Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten

nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder

zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs

oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den

Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

 

5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges

bleiben unberührt.

 

 

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung

sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

 

2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,

die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene

Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu

versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und

Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten

rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns

der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte

Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte

nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage

gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 

3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt

stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht

des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache

mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das

Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer

Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt,

dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass

der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene

Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen

gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm

durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten

erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

 

4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers

freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %

übersteigt.

 

 

 

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

 

1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen

enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind,

sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

 

2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte

Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten

oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller

nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur

Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen

Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

 

3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder

Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art

der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich

ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller

bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der

Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit

dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus

der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes

ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt

verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises

(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

 

4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels

kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder

wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung

von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen

bleibt davon unberührt.

 

5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden

Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und

Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer

gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die

von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle

Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie

Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit

wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder

Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für

Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen,

aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das

Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und

Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

 

6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden,

soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren

Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist

(Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit

dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen

nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen

1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die

gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen

ist.

 

7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend

gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder

beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,

Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang.

Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine

Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

9. Sportlight haftet explizit nicht für verpasste Zuschüsse oder ähnlichem. Sollte es zu dem Fall kommen, dass dem Auftraggeber passende Fördergelder zugestanden hätten und Sportlight diese nicht erkannt hat, steht dem Auftraggeber keine Erstattung von Sportlight zu. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Sportlight als Einzelunternehmen in Nebentätigkeit keine vollumfassende, finanzielle Absicherung versprechen kann und auch nicht verspricht.

 

§ 8 Sonstiges

 

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem

Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine

Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

 

§ 9 Detaillierte Informationen zu den Angeboten

 

Die Sportlight Beratung hält sich das Recht vor, die erstellten Leistungen in diesem Segment als Werbung für seine Tätigkeit zu nutzen. Geltende Datenschutzgesetze werden in diesem Zusammenhang eingehalten und können mit der Sportlight Beratung besprochen werden. Eine Weitergabe oder ein Verkauf an Dritte findet nicht statt.

 

 

 

9.1 Leistungsbereich I – Social Media

 

Für die angebotenen Leistungen der Sportlight Beratung im Bereich Social Media wird vorausgesetzt, dass die Sportlight Beratung Zugang zum jeweiligen Nutzerprofil („Account“) des Vertragspartners erhält, um seine Dienstleistungen auszuführen.

 

Damit die Konzepte von Sportlight funktionieren, muss klargestellt werden, wer Zugriff auf das Nutzerprofil des Social-Media-Anbieters hat und welche Inhalte gepostet oder geteilt werden. Videos oder Bilder, die nicht mit dem neuen Konzept übereinstimmen, sind zunächst Sportlight zur Prüfung vorzulegen.

 

Sportlight ist nicht mit dem Unternehmen "Facebook" oder anderen Social-Media-Anbietern verbunden und distanziert sich von Äußerungen und Aktivitäten der jeweiligen Unternehmen. Die Sportlight Beratung macht sich Inhalte und Patente der jeweiligen Unternehmen nicht zu eigen.

 

 

9.2 Leistungsbereich II – Webseiten

 

Sportlight haftet nicht für die Inhalte der Webseite. Die Inhalte der Webseite werden vom Vereinsvorsitzenden kontrolliert, welcher auch die Haftung für die Inhalte übernimmt. Bei der Einrichtung einer neuen Webseite oder Überarbeitung einer Webseite achtet Sportlight auf das Einhalten der Urheberrechte und bei Verlinkungen oder ähnlichem auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen Verlinkungen. Sportlight übernimmt keine Haftungen für externe Verlinkungen.

 

 

 

9.3 Leistungsbereich III – Fotografie

 

Die hiesigen Gesetze zum Datenschutz werden durch eine schriftliche Zustimmung aller zu fotografierenden Personen vor der Veröffentlichung eingehalten. Den Vordruck verteilt Sportlight vor bzw. während der Fotografie-Termine.

 

 

 

9.4 Leistungsbereich IV – Marketing

 

Der Sportlight Beratung wird das Recht auf eine Vollmacht zugesprochen, um im Namen des Vertragspartners mit Dritten, die dem Vertragspartner helfen könnten, zu verhandeln. Etwaige Abschlüsse und Kontaktaufnahmen werden zwecks der bekannten Provisionen und Beteiligungen der Sportlight Beratung dokumentiert. Ein Abschluss erfolgt schließlich mit Zustimmung des Vorsitzenden des Vertragspartners, soweit dieser der Sportlight Beratung keine höheren Befugnisse erteilt.         

 

Soweit nicht anders von den Vertragspartnern festgelegt, erhält die Sportlight Beratung kein Budget des Vereins. Mit dem Vorsitzenden des Vertragspartners können regelmäßige Gespräche über die Entwicklung der Zusammenarbeit vereinbart werden.

 

Die Sportlight Beratung bietet keine Erfolgsgarantie für die präsentierte Marketingberatung nach ihrer Umsetzung. Eine solche Erfolgsgarantie ist angesichts ständig unterschiedlicher Umstände unmöglich zu prognostizieren. Sportlight haftet nicht, wenn dem Vertragspartner durch das Versäumen von Fristen etwaige Zuschüsse oder ähnliches nicht zugesprochen werden. Die Marketingberatung ist unverbindlich.

 

9.4.1 Unterpunkt Marketing: Sponsoring

 

Die Sportlight Beratung bietet an, Vertragspartnern, im Besonderen Sportvereinen, zu helfen, neue Sponsoren zu finden. Dazu spricht die Sportlight Beratung mit der o.a. Vollmacht Unternehmen an und bietet Ihnen Vorschläge (sog. „Portfolio“) an, wie eine Zusammenarbeit gestaltet werden könnte. Dies erfolgt in ständiger Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Vertragspartners. Die Sportlight Beratung ist in keinem Fall allein für die Sponsorenbetreuung eines Vertragspartners zuständig. Die regelmäßige Pflege der Kontakte zu Sponsoren obliegt weiterhin dem Vertragspartner bzw. Verein.

 

 

Die Punkte 9.1 – 9.4.1 können sich regelmäßig inhaltlich verändern. Wichtige Anpassungen werden den Vertragspartnern auf direktem Wege mitgeteilt.

 

 

 

§ 10 Datenschutz, Datenübermittlung

 

1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.

 

2. Die Sportlight Beratung ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat Sportlight deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

 

3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter Email einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies der Sportlight Beratung mitteilen.

 

 

 

§ 11 Rechte an den Arbeitsergebnissen

 

1. Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von der Sportlight Beratung zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich der Sportlight Beratung zu.

 

2. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von der Sportlight Beratung zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.

 

3. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse der Sportlight Beratung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Sportlight Beratung, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

Gerichtsstand ist der Sitz der Sportlight Beratung. Diese kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.

 

 

 

 

 

 

 

Anhang 1:

 

 

 

Anmerkungen

 

Transparenzgebot

 

Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen

 

benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass

 

intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen

 

Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet

 

dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und

 

leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen

 

sind, gilt.

 

 

 

Gewährleistungsfristen

 

Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die

 

Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

 

Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

 

- neu - Käufer ist Verbraucher                              2 Jahre

 

- Käufer ist Unternehmer                                      1 Jahr

 

- gebraucht - Käufer ist Verbraucher                  1 Jahr

 

- Käufer ist Unternehmer                                      keine

 

Baumaterialien (sofern eingebaut)

 

- neu                                                                         5 Jahre

 

- gebraucht - Käufer ist Verbraucher                  1 Jahr

 

- Käufer ist Unternehmer                                      keine

 

unbebaute Grundstücke                                       keine

 

Bauwerke

 

- Neubau                                                                  5 Jahre

 

- Altbau                                                                     keine

 

 

 

Mängelanzeigepflicht

 

Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei

 

gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche

 

Verjährungsbeginn.

 

Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

 

Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung

 

erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu

 

tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

 

 

 

Beschränkung auf Nacherfüllung

 

Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die

 

Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn

 

die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in

 

zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung.

 

Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen

 

Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

 

Haftungsbeschränkungen

 

Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des

 

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen

 

Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen

 

Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders

 

beruhen, ist unwirksam.

 

Höhe der Verzugszinsen

 

Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis

 

Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als

 

Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen

 

Unternehmern beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.

 

Unter

 

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszins

 

satz.html können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.

 

 

Stand: 18.02.2024